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„Lebendiges Wohnen“
Bau- und Wohngenossenschaft "Lebendiges Wohnen" eG
Gründung der Genossenschaft
Die Genossenschaft wurde für unser Projekt als die geeignete Rechtsform gewählt. Sie ist Eigentümer und Bewirtschafter des Gebäudes.
Der Weg zur Gründung der Genossenschaft als Träger des wirtschaftlichen Teils des Projektes wurde in Zusammenarbeit mit unserer engagierten Projektberaterin, Frau Lisa Hugger, beschritten mit der Erarbeitung der Satzung und des Wirtschafts- und Finanzierungsplanes. Diese Arbeit wurde durch das Bauministerium von NRW als Modellprojekt gewürdigt und mit Zuschüssen gefördert. Die Genossenschaft wurde am 15.12.2004 unter dem Namen Bau- und Wohngenossenschaft „Lebendiges Wohnen“ e.G. gegründet und ist eingetragen in das Genossenschaftsregister Siegen. Sie wird in Selbstverwaltung eigenverantwortlich geführt. Der Vorstand bildet die Geschäftsführung und wird vom Aufsichtsrat kontrolliert, der durch die jährlich stattfindende Generalversammlung gewählt wird. Der gemeinnützige Verein „Lebendiges Haus e.V.“ als Initiator des Projektes bleibt ideeller Träger und Garant der kulturellen Ziele des Gesamtprojektes. Er hat die entsprechenden Aufgaben innerhalb dieses Wohnprojektes übernommen.
Der Name der Genossenschaft: "Lebendiges
Wohnen"
"Das Lebendige Haus" ist inzwischen zu
einem "Markennamen" geworden. Was liegt da näher
als die Genossenschaft nach dem Ziel, das in diesem Markennamen
steckt, zu benennen mit: Bau- und Wohngenossenschaft "Lebendiges
Wohnen".
Finanzierung des Projektes
Die Gesamtkosten des Projektes wurden von den Mitgliedern der Genossenschaft, der stiftung trias und der GLS-Gemeinschaftsbank, Bochum, getragen. Finanziert wurden diese:
- Grundschulddarlehen der GLS-Bank
- Bürgschaftsdarlehen der GLS-Bank
- Geschäftsguthaben der Mitglieder der Genossenschaft
- Genussrechtskapital
- KfW-Darlehen
- Öffentliche Zuschüsse
- Eigenhilfeleistung
Die Finanzierung des Projektes geschah in Zusammenarbeit
mit der "stiftung trias, gemeinnützige Stiftung für
Boden, Ökologie und Wohnen". Dabei wurde von der Genossenschaft
das Gebäude und von der stiftung trias das Grundstück
erworben. Die Genossenschaft hat von der stiftung trias
das Erbbaurecht erhalten. Diese Zusammenarbeit ist sinnvoll, da eine weitgehende
Übereinstimmung in den Zielen der stiftung trias und der Genossenschaft
besteht und wir dadurch Grund und Boden in eine grundsätzlich
gemeinnützige Nutzung gegeben haben, sie also der Spekulation
entzogen sind.
Mitgliedschaft in der Genossenschaft
Dazu beteiligt man sich mit mindestens einem nichtrückzahlbaren
Geschäftsanteil in Höhe von € 200,- und erwirbt damit
Stimmrecht in der Generalversammlung. Jedes Mitglied zahlt ein ebenfalls nicht
rückzahlbares Eintrittsgeld von 50,- Euro.
Mitgliedschaft einschließlich Nutzung einer Wohnung
Der Wohnungsnutzer finanziert die von ihm genutzte Wohnung mit einem Eigenanteil von € 320,- pro Quadratmeter Wohnfläche mit. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes wird dieser Anteil mit einer Frist von 2 Jahren zurückgezahlt. Als Mitglied genießt man Dauerwohnrecht. Das Nutzungsentgelt für die überlassene Wohnung beträgt monatlich € 6,40 pro Quadratmeter zuzüglich Nebenkosten, und liegt hiermit im derzeitigen Mietspiegel.
Mitwirkung ohne Mitgliedschaft
Menschen, die einfach nur die Projektidee finanziell unterstützen
möchten, indem sie ihr Geld ethisch gut anlegen wollen, können
sich mit Genussrechtskapital an der Genossenschaft beteiligen. Die
Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist dafür nicht Bedingung,
d.h. auch Rechte und Pflichten der Mitglieder entfallen.
Auch die Beteiligung an der mit dem Haus verbundenen GbR
für nachhaltige Technik ist eine Unterstützung!
Gerne stellen wir für Interessenten unsere Berechnungen und die Unterlagen für mögliche Beteiligungsformen zusammen. Bitte sprechen Sie mit uns über Ihre Beteiligungsmöglichkeiten.
Ansprechpartner
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