Eigentümer-Genossenschaft
Die Genossenschaft wurde für unser Projekt als die geeignete Rechtsform gewählt. Sie ist Eigentümer und Bewirtschafter des Gebäudes. Der Weg zur Gründung der Genossenschaft als Träger des
wirtschaftlichen Teils des Projektes wurde in Zusammenarbeit mit unserer engagierten Projektberaterin, Frau Lisa Hugger, beschritten mit der Erarbeitung der Satzung und des Wirtschafts- und
Finanzierungsplanes. Diese Arbeit wurde durch das Bauministerium von NRW als Modellprojekt gewürdigt und mit Zuschüssen gefördert. Die Genossenschaft wurde am 15.12.2004 unter dem Namen Bau- und
Wohngenossenschaft „Lebendiges Wohnen“ e.G. gegründet und ist eingetragen in das Genossenschaftsregister Siegen. Sie wird in Selbstverwaltung eigenverantwortlich geführt. Der Vorstand bildet die
Geschäftsführung und wird vom Aufsichtsrat kontrolliert, der durch die jährlich stattfindende Generalversammlung gewählt wird. Der gemeinnützige Verein „Lebendiges Haus e.V.“ als Initiator des
Projektes bleibt ideeller Träger und Garant der kulturellen Ziele des Gesamtprojektes. Er hat die entsprechenden Aufgaben innerhalb dieses Wohnprojektes übernommen.
Der Name ist Programm
Das Lebendige Haus ist unser "Markenname" geworden. Was lag da näher als die Genossenschaft nach dem Ziel, das in diesem Markennamen steckt, zu benennen mit: Bau- und Wohngenossenschaft "Lebendiges Wohnen".
Finanzierung des Projektes
Die Gesamtkosten des Projektes wurden von den Mitgliedern der Genossenschaft, der stiftung trias und der GLS-Gemeinschaftsbank, Bochum, getragen. Finanziert wurden diese durch:
Dabei wurde von der Genossenschaft das Gebäude und von der stiftung trias das Grundstück erworben. Die Genossenschaft hat von der stiftung trias das Erbbaurecht erhalten. Diese Zusammenarbeit ist sinnvoll, da eine weitgehende Übereinstimmung in den Zielen der stiftung trias und der Genossenschaft besteht und wir dadurch Grund und Boden in eine grundsätzlich gemeinnützige Nutzung gegeben haben, sie also der Spekulation entzogen sind.
Wer Mitglied unserer Genossenschaft werden möchte, beteiligt sich mit einem Geschäftsanteil in Höhe von mindestens 200,00 EUR und erwirbt damit Stimmrecht in der Generalversammlung. Jedes
Mitglied zahlt ein nicht rückzahlbares Eintrittsgeld von 50,00 EUR.
Mitgliedschaft einschließlich Nutzung einer Wohnung
Der Wohnungsnutzer finanziert die von ihm genutzte Wohnung mit einem Eigenanteil von 320,00 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche mit. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes wird dieser Anteil mit einer
Frist von 2 Jahren zurückgezahlt. Als Mitglied genießt man Dauerwohnrecht. Das Nutzungsentgelt für die überlassene Wohnung liegt im derzeitigen Mietspiegel.
Mitwirkung ohne Mitgliedschaft
Auch Menschen, die einfach nur die Projektidee finanziell unterstützen möchten, indem sie ihr Geld ethisch gut anlegen wollen, können sich an der Genossenschaft beteiligen. Die Mitgliedschaft in
der Genossenschaft ist dafür nicht Bedingung, d.h. auch Rechte und Pflichten der Mitglieder entfallen.